Umzugsfirma Zürich

AGB

AGB Umzugsdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umzugspezialist GmbH 

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Umzugspezialist GmbH, gelten für sämtliche Umzugsdienstleistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Umzugspezialist GmbH für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche, sowie juristische Personen, die mit der Umzugspezialist GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben. Eine Änderung dieser AGBs kann nur schriftlich durch die Umzugspezialist GmbH erfolgen. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

1. Die Pflichten der Umzugspezialist GmbH

Die Umzugspezialist GmbH verpflichtet sich, angenommene Aufträge vertragsgemäß zu organisieren und mit professioneller Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Umzugspezialist GmbH die  Objektdaten im Vertrag anpassen, dies muss auch am Ausführungstag noch erfolgen. Auf andere Vertragsänderungen besteht kein Anspruch.

 

2. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich der Umzugspezialist GmbH korrekte Angaben zu machen, welche für die Auftragsbearbeitung durch die Umzugspezialist GmbH benötigt werden. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Aufwand und den am Vorort festgestellten Daten, ist die Umzugspezialist GmbH berechtigt einen angemessenen Zuschlag zu verlangen.

 

3. Preise

Unsere Preise werden nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, (Inkl. Mehrwertsteuern). Die Inhalte der Pauschalangebote werden in den entsprechenden Offerten aufgelistet.

 

5. Lagerbedingungen 

Bei Auftragserteilung von Einlagerungen und Aufbewahrungen, lagern wir nach genauer Anweisungen des Kunden Güter ein. Unsere Pflicht erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen, nicht die besondere Vorkehrungen und Behandlungen des Lagergutes während der Lagerzeit. Einzelne Lager Gegenstände/Güter mit einem Wert ab CHF 3`000.-, ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die Güter des Kunden auf seine Kosten entsorgt.

 

Güter welche wir nicht einlagern:

  • Kunstwerke

  • Güter mit erhöhten Sicherheits-und Raumanforderungen.

  • Gasflaschen/ Explosion Gefährdete Güter.

  • Weitere werden individuell geprüft.

 

6. Bezahlung

Umzüge sind nach Auftragsabschluss bar oder mit EC- Karte/Kreditkarte zu bezahlen. Reinigungen werden bei der Übergabe bar, mit der EC- Karte oder Kreditkarte bezahlt. Wir akzeptieren alle gängigen EC- und Kreditkarten. Bei Zahlungen mit der EC- Karte, verrechnen wir einen Aufpreis von 4,00% pro Zahlung. Bei Zahlungen mit der Kreditkarte, wird ein Aufpreis von 4,00% pro Zahlung verrechnet. Zahlungen mit Einzahlungsschein von sämtlichen Umzugsdienstleistungen werden nicht akzeptiert. 

Einzelrechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Faktura-Datum netto zahlbar. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer mit der ersten Mahnung (Zahlungserinnerung) im Verzug (für die 2. Mahnung CHF 25.00, für die 3. Mahnung CHF 35.00). Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung (Betreibungskosten usw.) werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge von Neukunden und von bestehenden Kunden für grössere Bestellungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Der Verkäufer kann auch in besonderen Fällen ohne Angaben von Gründen Vorauszahlung beschliessen.

Verrechnungen mit anderen Forderungen sind nicht möglich ausser in Fällen, die durch die Direktion bewilligt und schriftlich anerkannt werden.

 

7. Versicherung

Transportversicherung: CHF 50'000.- pro Fahrzeug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 10’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

8. Rücktritt des Auftraggebers

Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung zwischen CHF 500.- / 1000.- zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag. Bei Auslandumzüge behalten wir uns das Recht vor eine Entschädigung zwischen 30% bis 50% des Gesamtpreis.

 

9. Rücktritt des Auftragnehmers

Die Umzugspezialist GmbH kann aus unvorhersehbaren Ereignissen oder organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

 

10. Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag oder auf entsprechendem Dokument festzuhalten und von beiden Parteien zu signieren.

 

11. Arbeitsaufwand

Unser Mindestaufwand beträgt immer 3 Stunden. Dies ist auch für Mindestaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird.

 

12. Haftung

Die Umzugspezialist GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Bei Mit Hilfe von Drittpersonen entfallen jegliche Versicherungsansprüche. Umzugspezialist GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Umzugspezialist GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Umzugspezialist GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Umzugspezialist GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

 

13. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Umzugspezialist GmbH innert 2 Tagen schriftlich gerügt werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

 

 

14. Datenschutz

Die Umzugspezialist GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Umzugspezialist GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Umzugspezialist GmbH verpflichtet insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

 

 

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte des Kantons Zürich zuständig.

 

16. Gültigkeit

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab März 2021 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Reinach. 07.02.2021